Häusliche Gewalt
Was versteht man unter Häuslicher Gewalt?
Viele Frauen sind in ihrer Ehe und Partnerschaft von Gewalt betroffen. Sie erleben Häusliche Gewalt, das heisst, sie werden geschlagen, gewürgt, mit Waffen angegriffen, mit dem Tod bedroht, gedemütigt, isoliert, kontrolliert, eingesperrt. Oft bleibt dies kein einmaliges Ereignis, sondern die Gewalt wiederholt sich und eskaliert. Gewalthandlungen seitens des Partners werden oft unterbrochen von Versöhnungsphasen, in denen der Partner verspricht, er werde sich ändern, alles werde besser. Auch nach einer Trennung vom Partner ist die Gewalt oft nicht beendet, Belästigungen und Bedrohungen gehen weiter.
Unter Häuslicher Gewalt versteht man auch die Gewalt, die von jugendlichen oder erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern ausgeübt wird sowie Gewalt, die durch andere Personen des familiären Umfelds ausgeübt wird. (Straf- und opferhilferelevante Tatbestände)
Folgen Häuslicher Gewalt
Das Erleben von Häuslicher Gewalt ist eine traumatisierende Erfahrung und hat – auch für die mitbetroffenen Kinder – gravierende Folgen für die körperliche und seelische Gesundheit und die gesamte Lebenssituation. Frauen fühlen sich in diesen Situationen oft ohnmächtig, ausgeliefert und verlieren ihr Selbstbewusstsein. Sie haben Angst vor weiterer Gewalt sowie den Konsequenzen einer Trennung und wissen deswegen nicht mehr weiter. Viele Frauen lieben ihren Mann trotz allem noch. Sie wollen sich eigentlich nicht von ihm trennen, sondern nur, dass die Gewalt gestoppt wird. Oft besteht lange die Erwartung und Hoffnung, es könne sich doch noch alles zum Guten entwickeln, wenn Frau sich nur genügend Mühe gibt und sich auf die Bedürfnisse des Mannes einstellt. So sind viele Frauen hin- und her gerissen zwischen Angst, Enttäuschung, dem Gefühl, die Situation nicht ertragen zu können auf der einen Seite und der Hoffnung auf Besserung auf der anderen Seite.
Beratung und Unterstützung
Wenn Sie von Häuslicher Gewalt betroffen sind, können Sie mit Unterstützung der Fachfrauen der Beratungsstelle Möglichkeiten und Wege überlegen, wie die Gewalt beendet werden kann. Wir unterstützen Sie darin, die Folgen der erlebten Gewalt zu bewältigen, die eigenen Stärken und Fähigkeiten zu nutzen und neue Perspektiven zu entwickeln.
Nebst der Frage nach ihren persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen informieren wir Sie über Rechte, die zum Schutz gewaltbetroffener Frauen bestehen sowie den Ablauf einer Trennung oder Scheidung. Wir beraten und unterstützen Sie im Einleiten rechtlicher Schritte.
Wir beraten Sie unter gewissen Voraussetzungen auch gemeinsam mit Ihrem Partner. (Paarberatung)
„Wer schlot, de goht“
Am 1. Januar 2003 haben die Kantone St. Gallen und Appenzell A.RH., als erste in der Schweiz, neue Grundlagen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft im Polizeigesetz verankert. Die Polizei kann eine gewalttätige Person aus der Wohnung weisen und ihr die Rückkehr für 10 Tage verbieten. Die gewaltbetroffene Person und ihre Kinder haben grundsätzlich das Recht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
Die klare Haltung des Staates ist: "Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache und wird nicht geduldet! Rechtfertigungsversuche wie Verniedlichung, Alkohol, Stress, Provokation werden nicht mehr akzeptiert. Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt."
Weitere Informationen:
Prospekte: Häusliche Gewalt St. Gallen und Häusliche Gewalt Appenzell AR




