Sexuelle Gewalt
Was versteht man unter sexueller Gewalt?
Frauen erleben verschiedene Formen von Gewalt:
- subtiler oder offener Druck durch den Partner zu nicht gewünschten sexuellen Handlungen
- trotz einem „Nein“ wird der Geschlechtsverkehr erzwungen
- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
- Sexuelle Ausbeutung in der Kindheit
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Sexuelle Belästigung per E-Mail, SMS oder Telefon
- Sexuelle Übergriffe in der Öffentlichkeit
Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Es muss dabei nicht immer körperliche Gewalt angewendet werden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Sanktionen. Bei Vergewaltigungsversuchen befinden sich Frauen oftmals in einem Schockzustand, haben Angst und können sich nicht wehren.
Folgen sexueller Gewalt
Die Erfahrung sexueller Gewalt ist einschneidend und oftmals traumatisch. Sie bedeutet einen Angriff auf die Persönlichkeit und Würde der Frau und kann zu Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen führen. Oft scheint Vieles nicht mehr so zu sein wie vorher.
- Mögliche psychische Folgen können u.a. sein:
- Angst- und Panikzustände
- Ekel-, Scham- und Schuldgefühle
- Schreckhaftigkeit
- Schlafstörungen
- Konzentrationsprobleme
- Verzweifelung und Ohnmacht
- Stimmungsschwankungen und Depressionen
- Psychosomatische Beschwerden
Häufig kann es lange Zeit dauern, bis vorhandene Symptome abklingen und es der Betroffenen gelingt, wieder stabiler zu werden und die Gewalterfahrung zu integrieren.
Beratung und Unterstützung
Wenn Sie sexuelle Gewalt erlebt haben, erhalten Sie auf der Beratungsstelle Gewaltbetroffene Frauen Hilfe und Unterstützung. Wir unterstützen Sie im Umgang mit den typischen Reaktionen sowie den psychosozialen Folgen der erlebten Gewalt, mit dem Ziel, den Alltag und das eigene Leben wieder möglichst befriedigend gestalten zu können. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen therapeutische Hilfe.
Oft stellt sich auch die Frage nach einer Strafanzeige. Wir informieren Sie über Anzeigefristen, Ablauf eines Strafverfahrens und Ihre Rechte im Strafverfahren.
Bei einem eingeleiteten Strafverfahren unterstützen wir Sie im Geltendmachen Ihrer Rechte, können Sie zu Einvernahmen begleiten und bei Bedarf anwaltliche Hilfe vermitteln.




