Richtlinien
Kantonale Opferhilfestelle
Unter bestimmten Voraussetzungen können durch die Stiftung Opferhilfe finanzielle Leistungen erbracht werden. Grundsätzlich sind die Leistungen der Opferhilfe subsidiär zu Leistungen der Täter, Versicherungen (Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung etc.)
Gesuche um Kostenübernahme könnnen bei der Stiftung Opferhilfe mittels den entsprechenden Gesuchsformularen eingereicht werden.
Therapie
Richtlinien zur Übernahme von Therapiegesuchen
Anwaltliche Vertretung
Richtlinien zur Übernahme von Anwaltskosten
Bei Fragen zur Gesuchseinreichung wenden Sie sich an die Stiftung Opferhilfe.
Schweizerische Verbindungsstellenkonferenz (SVK)
Die SVK-OHG ist an die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) angegliedert und setzt sich - neben Vertretungen aus der genannten Konferenz, dem Bundesamt für Justiz und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) - mehrheitlich aus Vertretungen der Regionalkonferenzen zusammen.




